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Dienstag, 22. April 2008
Wahlbetrug
Grundgesetz Art 38

"(1) 1Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in
allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
gewählt.
2Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und
Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

...und Absatz 2 erklärt, warum sich kein Politiker nach einer Wahl mehr an seine Versprechen erinnern kann. Wie auch, ohne Gewissen?
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